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Ortsverträgliche Lösung nach wie vor gefragt

31. Oktober 2020

Nach der Sondersitzung am 29.09.2020 beschäftigte sich der Marktgemeinderat am 06.10. noch einmal ausführlich mit dem Bauantrag für einen Mobilfunkmast nördlich der Krautäckersiedlung, zu dem sich der Gemeinderat bis zum 27.10. äußern muss.

Ich habe in der Sitzung die beiden Vorträge von Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolf Herkner und Herrn Dipl. Ing. Hans Ulrich nochmals zusammengefasst und dann auch von meinen Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer und mit vodafone berichtet. Grundsätzlich ist anzuführen – wie bereits mehrfach auch getan – dass ein Mobilfunkmast nach § 35 Abs. 1 S. 3 BauGB als privilegiertes Bauvorhaben anzusehen ist und bei Vorliegen einer Standortbescheinigung, welche durch die Bundesnetzagentur erteilt wird, das Landratsamt Rosenheim mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den Bau genehmigen wird. Die Standortbescheinigung ist eine Art Genehmigung für den Betrieb der Mobilfunkanlage. Die Gemeinde kann über die Erteilung oder der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens baurechtlich Stellung zum Vorhaben beziehen und über diese Stellungnahme noch in gewisser Weise auf den Bauantrag einwirken, abschließend hat der Markt jedoch kaum die Kompetenz den Mobilfunkmast in Gänze abzulehnen. Ferner muss sich der Gemeinderat derzeit auch Gedanken darüber machen, ob eine Ablehnung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist, denn Mobilfunkantennen können über die Vorschrift des Art. 57 Abs. 1 Nr. 4 und 5 unter Umständen verfahrensfrei auf Dächern im Innenbereich der Gemeinde entstehen und das gilt es nach Ansicht von Herrn Dip. Ing. Hans Ulrich zu verhindern, herrscht hier doch eine vierfach höhere Strahlenbelastung in der Umgebung vor als bei Masten, die außerhalb von Siedlungen entstehen. Herr Ulrich stellte dar, dass mit zwei Masten im Bereich des Innkies nördlich vom Reischenharter See und im Bereich der Kläranlage die Immissionen weitestgehend reduziert werden und die Versorgung aber im aktuell rechtlichen Rahmen gegeben wäre (bis 2024 besteht die Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber alle Staatsstraßen zu versorgen). Weitere Masten wären dann zunächst nicht erforderlich.

Nun gilt es für den Gemeinderat eine Entscheidung zu treffen, die auch das Ortsbild schützt. Deshalb habe ich im Vorfeld der Sitzung mit Grundstückseigentümer und Vodafone gesprochen und angefragt, ob eine Verlegung des Masten nach Westen infragekommen würde und ein Bauantrag neu eingereicht werden könnte. Der Grundstückseigentümer gab für diese Vorgehensweise grünes Licht und auch der Gemeinderat wäre mit dieser Lösung mehrheitlich einverstanden (12:5-Beschluss). Eine Verlegung des Masten auf die Kläranlagenfläche würde einen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan beschränken, sollen hier doch mittelfristig – auch als Raumwiderstand gegen die Bahn – Wertstoffhof, Bauhof und Wasserwerk entstehen, die auch Bauplätze für den Kommunalen Wohnungsbau in bester Innenbereichslage gewährleisten. Der Bebauungsplanentwurf wurde schon sehr aufwändig mit dem Landratsamt abgestimmt.

Für das Ortsbild wäre der Mobilfunkmast weiter westlich deutlich besser, würde er vor der Hochspannungsleitung und Tropfkörpern stehen und nicht im freien Feld. Ferner könnten die Immissionen bei gleicher Versorgung noch etwas zurückgeführt werden.

Unabhängiges Immissionsgutachten von Herr Dipl. Ing. Ulrich zum geplanten Standort
Entwurf des Bebauungsplans im Bereich der Kläranlage

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